Auflösung wegen Corona – Entsorgung und Verwertung vom Fachmann

Eine der Folgen der Corona-Pandemie sind Schließungen von Läden und Firmenauflösungen. Im Zuge der Kontaktbeschränkungen hat die Regierung große Teile des Handels und der Gastronomie mit einem Öffnungs- und Beschäftigungsverbot belegt. Betroffen sind auch Künstler, die seit mehr als einem Jahr nicht mehr auftreten dürfen. Es steht jetzt schon fest, dass viele Geschäfte nicht wieder öffnen, wenn die Pandemie vorbei ist. Müssen Sie eine Auflösung wegen Corona planen, bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen an. Dabei spielt es für uns keine Rolle, in welcher Branche Sie gearbeitet haben. Nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf, wenn Sie weitere Informationen über unsere Dienstleistungen benötigen.

Unsere Dienstleistungen rund um die Firmenauflösung

Eine Firmenauflösung ist für Sie als Betroffene ein herber Rückschlag. Sicher haben Sie in den Aufbau Ihres Unternehmens viel Zeit, Energie und auch Geld gesteckt. Wenn Sie die Räumlichkeiten, in denen Sie gearbeitet haben, räumen müssen, gibt es dafür in der Regel eine Frist. Sie kündigen den Mietvertrag und müssen die Firmenräume zu einem festgelegten Zeitraum besenrein übergeben. Dies kann neben all den anderen Dingen, die im Zusammenhang mit einer Auflösung wegen Corona zu erledigen sind, eine große Herausforderung sein. Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung an. Abhängig von der Kapazität können Sie mit uns auch kurzfristig einen Termin vereinbaren. Zu unseren Dienstleistungen gehören die Beräumung der gemieteten Büros und Werkstätten. Auf Wunsch führen wir Dinge, die Sie nicht mehr benötigen, der ordnungsgemäßen Verwertung zu. Sollte es möglich sein, Wertgegenstände zu veräußern, schreiben wir Ihnen den Erlös gut. In diesem Fall reduziert sich Ihre Rechnung um den jeweiligen Betrag. Erfahren Sie, welche Dienstleistungen wie im Zusammenhang mit der Auflösung wegen Corona anbieten.

Organisation und Vorbereitung
Firmenauflösung vom Profi

Firmenauflösung in der Gastronomie

Sie müssen Ihr Restaurant, die Bar oder den Imbiss wegen Corona schließen. Haben Sie die Räumlichkeiten gemietet, ist der Zeitraum, den Sie für die Auflösung Ihres Geschäfts haben, sehr begrenzt. Wir helfen Ihnen auch kurzfristig und arbeiten dabei sehr professionell. Wenn Sie sicher sind, dass Sie Ihr Geschäft auch zu einem späteren Zeitraum nicht weiterführen möchten, müssen Sie entscheiden, was Sie mit der Einrichtung machen können. Sollte Sie noch neuwertig und gut erhalten sein, kommt ein Verkauf infrage. Älteres Mobiliar müssen Sie entsorgen, wenn Sie keinen Platz zum Einlagern haben. Wenn Sie finanziell in der Lage sind, die Kosten zu tragen, organisieren wir gern eine Einlagerung für Sie. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass ein Verkauf der Einrichtung nach dem Ende der Pandemie lukrativ sein kann. Es ist zu erwarten, dass es Investoren gibt, die einen Neustart wagen möchten. Sollte ein Verkauf der Einrichtungsgegenstände möglich sein, können wir diese Aufgabe für Sie übernehmen. Sie sparen Zeit und Aufwand, wenn Sie uns mit dem Verkauf der Einrichtung beauftragen.

Verwertung und Entsorgung von Geräten

 

In der Gastronomie arbeiten Sie mit einer Vielzahl an Geräten. Dies betrifft vor allem die Küche und die Bar. Wenn Sie Ihr Restaurant aufgeben, sind Sie verpflichtet, auch diese Bereiche des Restaurants vollständig zu räumen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Vermieter gestattet, dass Sie die Einbauten für einen eventuellen Nachmieter installiert lassen. Andernfalls ist es nicht nur Ihre Aufgabe, die Einbauten zu entfernen: Sie müssen diese auch vorschriftsmäßig entsorgen. Dies erfolgt auf einem Wertstoffhof. In der Regel ist es nicht möglich, die Einbauten aus der Küche oder aus der Bar als Sperrmüll vor die Tür zu stellen. Wenn Ihnen die Entsorgung zu aufwendig ist, können wir dies gern für Sie übernehmen. Ebenso wie für die Möbel gilt auch für die Einbauten, dass wir zunächst eine Verwertung anstreben und Ihnen den entsprechenden Betrag gutschreiben.

Wir entsorgen gemäß der gängigen Vorschriften

Wenn Sie uns mit der Entsorgung der Einbauten beauftragen, die Sie aufgrund der Auflösung wegen Corona nicht mehr verwenden möchten, halten wir uns an die gängigen Vorschriften. Dies betrifft insbesondere Einbauten, die wir aufgrund der verwendeten Materialien einer gesonderten Entsorgung zuführen müssen. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Wir holen das Inventar von Ihrem Geschäfts- oder Firmensitz ab und kümmern uns um die umweltgerechte Entsorgung. Dies gilt im Übrigen nicht nur für die Gastronomie, sondern auch für alle anderen gewerblichen Bereiche, die Sie im Zuge der Corona-Krise auflösen möchten. So arbeiten wir selbstverständlich auch für die Industrie und für den Handel.

Besenreine Übergabe erforderlich

Im Zuge der Geschäftsaufgabe sind Sie verpflichtet, gemietete Räume besenrein zu übergeben. Gern können Sie bei uns einen Full-Service buchen und uns mit der Beräumung, Entsorgung und Säuberung der Räume beauftragen. Wir bieten Ihnen alle Leistungen aus einer Hand. Dabei arbeiten wir sauber, termingerecht, und wir bringen ein hohes Maß an Erfahrung mit. Entscheiden Sie individuell, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen möchten und welche Arbeiten Sie bei uns in Auftrag geben möchten. Wenn Sie uns die komplette Beräumung überlassen, können Sie sich auf andere Dinge, wie eine berufliche Neuorientierung, konzentrieren. Wir hinterlassen Ihre Geschäftsräume besenrein, sodass es in Bezug auf die Übergabe keinerlei Probleme gibt.

So funktioniert die Wertanrechnung

Wir überprüfen das Interieur auf seine Wertigkeit, bevor wir es der Entsorgung zuführen. So können Sie sicher sein, dass wir keine Wertgegenstände entsorgen, die einen Käufer finden würden. In Ihrem Auftrag bieten wir verkaufsfähiges Interieur an. Wir wickeln den Kauf in Ihrem Auftrag ab, Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Den Erlös schreiben wir Ihrer Rechnung gut. Sollte der Erlös höher ausfallen als unsere Kosten, bekommen Sie die Differenz gutgeschrieben.

Unser Service für Ihr Gewerbe

Sind Sie von einer Auflösung wegen Corona betroffen, verstehen wir uns für Sie als Ansprechpartner. Neben der besenreinen Übergabe von Handels- und Geschäftsräumen und ehemaligen Restaurants bieten wir unsere Dienstleistungen auch für Industriebetriebe an. Müssen Sie eine Industriehalle, einen Bürokomplex oder eine Kanzlei räume, können Sie unsere Dienstleistungen ebenso in Anspruch nehmen. Setzen Sie sich gern kurzfristig mit uns in Verbindung, wenn Sie eine besenreine Beräumung bei Anrechnung von Wertgegenständen wünschen. Das Gewerbe, in dem Sie vor der Auflösung wegen Corona gearbeitet haben, spielt für uns keine Rolle. Wir bieten unsere Dienstleistungen Kleinbetrieben ebenso an wie großen Firmen. Für einen Neustart müssen Sie sich zunächst von alten Dingen trennen. Wir unterstützen Sie gern dabei. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie auch kurzfristig einen individuellen Termin.

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